AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 3.11.2022)
1. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der Fahrlehrerausbildungsordnung durchgeführt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, sind die anteiligen Entgelte entsprechend neu zu vereinbaren.
2. Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.
3. Grundbetrag und Leistungen
Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:
- Allgemeine Aufwendungen der Fahrschule.
- Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen.
Ausnahmen hiervon sind die Vorstellung zur Prüfung.
Entgelt für Fahrstunden:
- b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug inklusive Fahrzeugversicherung sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
Absage von Fahrstunden/Benachrichtigungsfrist
Wird eine Fahrstunde nicht abgesagt und der Fahrschüler erscheint nicht, kann die Fahrschule eine Ausfallentschädigung verlangen.Entgelt für Vorstellung zur Prüfung und Leistungen:
- c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgedeckt: Die theoretische und praktische Prüfungsleistung sowie deren Wiederholung.
4. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Grundbetrag bei Abschluss des Vertrages zu zahlen. Das Entgelt für Fahrstunden ist vor Antritt derselben zu entrichten.
5. Kündigung des Vertrages
Das Vertragsverhältnis kann jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Textform.
- Wird die Ausbildung vorzeitig beendet, hat der Fahrschüler folgendes Entgelt zu zahlen:
- 1/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung vor Beginn der Ausbildung erfolgt.
- 2/3 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn, aber vor Abschluss eines Drittels der geplanten Ausbildung erfolgt.
- Voller Grundbetrag, wenn die Kündigung nach Abschluss des zweiten Drittels erfolgt.
6. Einhaltung vereinbarter Termine
Der Fahrschüler ist verpflichtet, vereinbarte Fahrstunden pünktlich zu beginnen. Wird der Termin nicht wahrgenommen, gilt dieser als abgesagt.
7. Wartezeiten bei Verspätung
Bei Verspätungen des Fahrschülers um mehr als 15 Minuten kann die Fahrschule die Stunde als ausgefallen werten.
8. Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn:
- Er unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.
- Es zu grob fahrlässigen Verstößen kommt.
9. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen
Der Fahrschüler hat die Fahrzeuge und Geräte pfleglich zu behandeln.
10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht der Fahrschule bedient werden.
11. Abschluss der Ausbildung
Die Ausbildung endet nach bestandener Prüfung oder nach 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrages.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Fahrschule.
13. Hinweis
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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